Beitragsordnung der Privilegierte Schützengesellschaft Geising 1496 e.V.
1. Diese Beitragsordnung wird auf der Grundlage des Paragraphen §6 der Satzung der Privilegierten Schützengesellschaft Geising 1496 e.V. erarbeitet. Sie regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein und ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Beiträge sind Bringe-Pflichten und müssen halbjährlich im Voraus entrichtet werden. Zahlungstermine sind jeweils am 31. Januar und 31. Juli des laufenden Jahres.
3. Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der erschienen Mitglieder beschlossen.
4. Die aktuell gültigen Beitragssätze sind in der Anlage 1 zur Beitragsordnung einzusehen.
5. Die Beiträge werden in folgende Beitragsklassen gestaffelt:
Klasse 1 Erwachsene siehe Punkt 6
Klasse 2 Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- & Zivil- siehe Punkt 7 dienstleistende und Arbeitslose
Klasse 3 Ruhende Mitgliedschaften auf Antrag siehe Punkt 8
Klasse 4 Familienmitglieder auf Antrag siehe Punkt 9
Klasse 5 Ehrenmitglieder siehe Punkt 10
6. Beitragsklasse 1: Hier werden alle Erwachsene über dem 18. Lebensjahr geführt, die keiner anderen Beitragsklasse angehören.
7. Beitragsklasse 2: Hierzu zählen alle Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- & Zivildienstleistende sowie Arbeitslose, sofern nicht eine andere Beitragsklasse zutrifft.
8. Beitragsklasse 3: Zu dieser Klasse gehören alle ruhenden Mitglieder gemäß der Beitragsordnung Anlage 2. Es gelten keine Ermäßigungsregelungen.
9. Beitragsklasse 4: Als Familienmitglied gilt der folgende Personenkreis: Partner einer ehelichen und eheähnlichen Gemeinschaft und deren im Haushalt lebender Kinder. Die Zuordnung richtet sich nach dem Eintrittsdatum des zuerst eingetretenen Familienmitgliedes, dieses bezahlt den vollen Beitragssatz. Die Familienangehörigen zahlen jeweils die Hälfte der für sie zutreffenden Beitragsklasse, sofern nicht eine andere Beitragsklasse zutrifft.
10. Beitragsklasse 5: Hierzu zählen alle Personen, die als Ehrenmitglieder gewählt wurden.
11. Eine Änderung der Beitragszahlung erfolgt durch einen schriftlichen Antrag mit Nachweis an den Vorstand, wobei die Änderung nur für das laufende Halbjahr rückwirkend geltend gemacht werden kann.
12. Mit der Zahlung des Beitrages erhält jedes Mitglied das Recht auf Nutzung der im Paragraph §6.1 der Satzung der Privilegierten Schützengesellschaft Geising 1496 e.V. festgelegten Punkte.
13. Die Beiträge für Versicherungen des „Sächsischen Schützenbundes“ e.V. und des „Landessportbundes“ e.V. sind bis zum 31. Januar als Jahresbeitrag gesondert zu entrichten.
14. Die Beitragszahlungen erfolgen durch Bankeinzug, Dauerauftrag oder Überweisung auf das Konto der Privilegierten Schützengesellschaft Geising 1496 e.V. bei der Ostsächsischen Sparkasse, Kontonummer, Bankleitzahl. Die Mahngebühren sind in der Anlage 1 zur Beitragsordnung geregelt.
15. Laut Paragraph §6 Absatz 4 der Satzung der Privilegierten Schützengesellschaft Geising 1496 e.V. ist jedes Mitglied verpflichtet, gemeinnützige Arbeit für den Verein zu leisten. Die Mitgliederversammlung hat 4 Stunden jährliche Leistung beschlossen, als Ausgleich werden 2,50€ je nichtgeleistete Stunde festgelegt bzw. können die Stunden in Absprache mit dem Vorstand von anderen Personen wahrgenommen werden.
Anlage 1 zur Beitragsordnung
1. Aufnahmegebühr - einmalige Zahlung
1.1. Personen unter 18 Jahre 15,00€
1.2. Personen über 18 Jahre 25,00€
2. Mitgliedsbeiträge - halbjährliche Zahlung
2.1. Erwachsene 46,00€
2.2. Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- & Zivildienstleistende
sowie Arbeitslose 34,00€
2.3. Familienmitglieder Hälfte der jeweiligen Beitragsklasse
2.4. Ruhende Mitglieder siehe Anlage 2
2.5. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit
3. Beitrag Unfall- und Haftpflichtversicherung - jährliche Zahlung
3.1. Unfall- und Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied 23,00€
4. Mahngebühren je Mahnung
4.1. Erste Mahnung 2,00€
4.2. Jede weitere Mahnung 4,00€
4.3. Gerichtliche Mahnverfahren Gesamtkosten
Anlage 2 zur Beitragsordnung
Präzisierung der Rechte und Pflichten sowie der Dauer der ruhenden Mitgliedschaften von Vereinsmitgliedern
1. Vereinsmitglieder, welche laut Paragraph §3 der Satzung der Privilegierten Schützengesellschaft Geising 1496 e.V. einen Antrag auf ruhende Mitgliedschaft stellen, sind verpflichtet, diesen Antrag in schriftlicher Form und mit einer ausreichenden Begründung dem Vorstand vorzulegen.
2. Gründe für eine ruhende Mitgliedschaft können sein:
2.1. Berufliche Veränderungen, Ausbildung, Weiterbildungsmaßnahmen oder Umschulungen etc., welche mindestens 3 Monate und mehr als 100 km entfernt von Geising stattfinden.
2.2. Gesundheitliche Gründe, Erkrankungen oder Unfälle aller Art, welche eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 3 Monaten zur Folge haben.
3. Vereinsmitglieder, welchen vom Vorstand die ruhende Mitgliedschaft gewährt wurde, haben für die Dauer der ruhenden Mitgliedschaft eingeschränkte Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein. Die beinhaltet vor allem die unentgeltliche Nutzung der vereinseigenen Anlagen und Geräte sowie die Entbindung von den Arbeitsstunden. Bei Wiederaufnahme als aktives Vereinsmitglied sind die Arbeitsstunden anteilmäßig an das Geschäftsjahr anzurechnen.
4. Bei Nutzung von Anlagen und Geräten, insofern diese Vereinseigentum sind, ist entsprechend den Bestimmungen des Vereins zur Nutzung dieser, die festgelegte Nutzungsgebühr zu zahlen.
5. Gemäß der Beitragsordnung des Vereins wird ein Beitrag pro Quartal von Mitgliedern mit ruhender Mitgliedschaft erhoben. Dieser Beitrag bezieht sich nur auf die laufenden Kosten, welche dem Verein durch die Abführung von Beiträgen an die Dachverbände sowie geltender Versicherungsverträge entstehen und welche auch von ruhenden Mitgliedern entrichtet werden müssen.
6. Die ruhende Mitgliedschaft kann nur für die Dauer von 6 Monaten gewährt werden und muss nach Ablauf dieser Frist, wenn nötig, durch den Antragsteller erneut beantragt werden.
7. Nach zweimaliger Gewährung der ruhenden Mitgliedschaft muss sich der Antragsteller entscheiden, wieder aktives Mitglied nach Paragraph §3.1.1 der Satzung der Privilegierten Schützengesellschaft Geising 1496 e.V. zu werden oder eine andere Art der Mitgliedschaft z.B. nach Paragraph §3.1.3 der Satzung der Privilegierten Schützengesellschaft Geising 1496 e.V. zu wählen oder aus dem Verein auszuscheiden. Nur in ausreichend begründeten Fällen ist eine Verlängerung der ruhenden Mitgliedschaft möglich. Der Vorstand kann in diesem Fall der Verlängerung durch eine Abstimmung mit zwei-drittel-Mehrheit zustimmen. Nach einer Zeit von 12 bzw. 18 Monaten der ruhenden Mitgliedschaft sind dem Antragsteller die nächsten 24 Monate dieser Art der Mitgliedschaft zu verwehren.
8. Eine Gewährung der ruhenden Mitgliedschaft für die Zeit der Berufsausbildung von Vereinsmitgliedern ist zuzustimmen, wenn dem Vorstand eine Kopie des Ausbildungsvertrages vorliegt, in dem der Ausbildungszeitraum genannt wird.
9. Alle Vereinsmitglieder, denen eine ruhende Mitgliedschaft eingeräumt wurde, haben die Pflicht, bei Wegfall der Gründe für die ruhende Mitgliedschaft auch vor dem Ablauf der gewährten Frist der ruhenden Mitgliedschaften, dies im Vorstand anzuzeigen.
10. Sollte durch den Vorstand festgestellt werden, dass Vereinsmitglieder die Regelungen der ruhenden Mitgliedschaft zu ihren finanziellen Vorzug ausnutzen, wird diese vom Vorstand mit sofortiger Wirkung entzogen.
11. Das betreffende Vereinsmitglied wird zur Zahlung der Ergänzungssumme zum vollen Mitgliedsbeitrag für den Zeitraum der gewährten ruhenden Mitgliedschaft aufgefordert. Eine erneute ruhende Mitgliedschaft ist für mindestens 3 Jahre zu verwehren. Bei Nichtzahlung ist das Vereinsmitglied wegen absichtlicher finanzieller Schädigung aus dem Verein auszuschließen. Dieser Ausschluss erfolgt gemäß Paragraph §5 der Satzung der Privilegierten Schützengesellschaft Geising 1496 e.V.
12. Bankverbindung
Empfänger: Schützengesellschaft Geising
IBAN: DE39850503003011001137
BIC: OSDDDE81XXX
Kreditinstitut: Ostsächsische Sparkasse Dresden